Grundlagen für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften und Deutsche Jugendmeisterschaften im Segeln
(Auszug aus den Ordnungsvorschriften des DSV)
Die Ausschreibung für eine Deutsche Meisterschaft ist mindestens einen Monat vor Meldeschluss zu veröffentlichen. In der Ausschreibung ist Termin und Ort der Kontrollvermessung anzugeben, wobei darauf hinzuweisen ist, dass keine Erstvermessungen stattfinden.
Der Meldeschluss ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Meisterschaft (1. Wettfahrt). Es gilt das Datum des Eingangs der Meldung bei der Meldestelle. Nachmeldungen dürfen nur angenommen werden, wenn bis zum Meldeschluss die Mindestteilnehmerzahl (25) erreicht ist. Der genaue Termin des Meldeschlusses steht dann in der Ausschreibung. Dieser Termin gilt definitiv.
Meldungen für die (internationale) Deutsche Meisterschaft:
Ist gemäß Ausschreibung eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt, hat der durchführende Verein 80% dieser Teilnehmerplätze vorrangig an Steuerleute nach der Aktuellen Rangliste zu vergeben. Für die Aktuelle Rangliste gilt als Stichtag 14 Tage vor Meldeschluss. Die Aktuelle Rangliste umfasst, vom Stichtag an gerechnet, den Zeitraum für die zurückliegenden 12 Monate.
Die Vergabe der verbleibenden Plätze ist nach Abstimmung mit der Klassenvereinigung in der Ausschreibung festzulegen (z. B. ausländische Teilnehmer, Vorschoter der Klasse, Mannschaften des Gastgebervereins, Meldungseingang, Segler aus anderen Klassen o.ä.).
Ist keine Höchstteilnehmerzahl festgelegt, gibt es keine Meldebeschränkungen bzw. Qualifikationsanforderungen für die Teilnahme.
Meldungen für die (internationale) Deutsche Jugendmeisterschaft
Meldeberechtigt für eine (I)DJM bzw. (I)DJüM sind Steuerleute, die in der Aktuellen Rangliste ihrer Klasse mit mindestens 25 Ranglistenpunkten aus 9 Wertungen geführt werden und 20 Jahre oder jünger sind. Beispiel, im Jahr 2022 gilt Jahrgang 2003 und jünger. Übersteigt die Zahl der qualifizierten Meldungen die Höchstteilnehmerzahl, so entscheidet die Reihenfolge in der Aktuellen Rangliste. Ist eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt, hat der durchführende Verein 80% dieser Teilnehmerplätze vorrangig an Steuerleute nach der Aktuellen Rangliste zu vergeben. Die Vergabe der verbleibenden Plätze wird vom Jugendobmann des DSV nach Rücksprache mit dem durchführenden Verein und der Klassenvereinigung in der Ausschreibung festgelegt. Ist keine Höchstteilnehmerzahl festgelegt, kann der Jugendobmann in Rücksprache mit dem durchführenden Verein und der Klassenvereinigung weitere Segler für die Teilnahme zulassen. Die Kriterien dazu werden in der Ausschreibung festgelegt.
Soweit im Bereich eines Landesseglerverbandes keine Steuerleute die in der Ausschreibung geforderte Mindest-Ranglistenpunktzahl nachweisen können, kann der Landesjugendobmann einen Steuermann bzw. eine Steuerfrau seiner Region ohne die geforderte Punktzahl, jedoch mit mindestens neun Ranglisten-Wertungen zur Teilnahme an der Meisterschaft benennen. Benannte Steuerleute behalten ihre Startberechtigung auch bei Überschreitung der Höchstteil-nehmerzahl.
Voraussetzungen für die Gültigkeit einer (Internationalen)Deutschen Meisterschaft:
Eine (I)DM/IDJuM kann gesegelt werden, wenn bis zum Meldeschluss mindestens 25 gültige Meldungen abgegeben sind und die Gesamtzahl der in der Regatta gestarteten Boote mindestens 23 beträgt.
Sollen bei der (Intern.) Deutschen Meisterschaft für Gruppen von Seglern (z.B. Damen und Herren) getrennte Meisterschaften gesegelt werden, so gilt:
In jeder Gruppe sind mindestens 15 gültige Meldungen erforderlich und es müssen in jeder Gruppe mindestens 13 Boote während der Meisterschaft gestartet sein. Bei weniger als 15 Meldungen pro Gruppe erfolgt eine gemeinsame Meisterschaft und ein gemeinsamer Start. (Das gilt nicht für die Jugendmeisterschaft)
Die German Masters in der Europe-Klasse ist keine offizielle Deutsche Meisterschaft nach der Meisterschaftsordnung des DSV.